Beanspruchung von Ergänzungsleistungen steuerfrei
Impressum: Artikel von Herbert Brändli, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG, 28. August 2001
Personen in ärmlichen Verhältnissen erhalten Ergänzungsleistungen (EL) als Zusatz zu AHV- oder IV-Renten. Ergänzungsleistungen sind keine Almosen oder Fürsorgeleistungen des Staates: Lohnbezüger zahlen dafür Beiträge und haben darum einen Rechtsanspruch. Sie sind steuerfrei und decken anhand einer Jahresrechnung die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben soweit, bis die Existenz einer Person oder eines Haushalts gesichert ist.
Beispiel einer Jahresrechnung für alleinstehende Personen

Die Ergänzungsleistungen, in diesem Fall CHF 11 741.–, sind steuerfrei. Falls die (steuerbare) PK-Rente erhöht wird, sinken die Ergänzungsleistungen automatisch. Pensionskassen können daher nicht Personen in ärmlichen Verhältnissen mit Leistungserhöhungen finanziell besser stellen. top ↑
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