Vorsorgeregulierung läuft falsch

Impressum: Autor ist Herbert Brändli (Details) – Artikel in Finanz und Wirtschaft, Seite 21, erschienen in Nr. 33 am 27. April 2011.

Entmündigung der Pensionskassengremien droht – Fachwissen hingegen weiterhin kein Kriterium – Kostenschub schmälert Pensionsvermögen.

Mit der jüngsten Offensive zur Regulierung der beruflichen Vorsorge und dem Straffen der Zügel leistet der Staat einen grundsätzlich anerkennungswürdigen, aber leider verunglückten Beitrag zum Rückerhalt von Vertrauen. Die Vernehmlassung über die Strukturreform des BVG hat äusserst kritische Stellungnahmen vieler Betroffener provoziert. Führung muss Vertrauen schaffen und kann nicht durch Reglementierung ersetzt werden.

In der angestrebten Strukturreform der beruflichen Vorsorge finden sich eine präzise Regelung der Anforderungen an Akteure und ihre Aufgaben sowie ein Ausbau von Aufsicht und Kontrolle. Damit gibt der Bundesrat vor, die betrieblichen Zwangssparer zu schützen, ohne genau zu sagen, vor wem und vor was. Unter dem Titel «Mehr Sicherheit» will er die gewählten Versichertenvertreter entmündigen.

Gleichzeitig mit einer massiven Einschränkung des Handlungsspielraums der Pensionskassenorgane reduziert er seine eigene Haftung. Durch Überführung der Aufsichtsbehörden in selbständige Anstalten soll künftig nur noch das Anstaltsvermögen haften. Das ist minimal – und eigentlich müssten jetzt die Arbeitnehmer vor dem Staat geschützt werden.

Amateure anstelle von Profis

Zur Legitimation der Regulierungswut dienen Nachwehen der Finanzkrise, die eigene Pleite an der Volksabstimmung zum Umwandlungssatz sowie unschöne, teils kriminelle Ausrutscher einzelner Vorsorgeeinrichtungen. Wie weit bei diesen Verfehlungen Staatsorgane versagt haben, bleibt dahingestellt. Dass aber die desavouierten Milizgremien im Paragraphendschungel des BVG an Grenzen stossen, liegt in der Natur der Sache. Für die Bestellung der obersten Organe dürfen nach dem Willen des Bundesrats weder Vorkenntnisse oder Ausbildung verlangt noch Qualitätsvoraussetzungen zur Bedingung gemacht werden. Zudem werden die Milizgremien nach Stellenwechseln immer wieder durcheinandergewirbelt. Sie verlieren damit an Qualität und Konstanz.

Der neue Verordnungsentwurf hebelt Kompetenzen und Verantwortung aus. Die operationelle Führung und Kontrolle wird faktisch auf Behörden und ausgesuchte Revisoren übertragen. Die Führung grosser privater Pensionskassen mag unter diesen Bedingungen dank Unterstützung durch Fachkräfte des Stifterunternehmens noch angehen. Eine effiziente und auf Konstanz ausgerichtete Führung von Milliardenunternehmen, wie es die grossen Sammel- und KMU-Gemeinschaftseinrichtungen sind, mit zufällig zusammengewürfelten Milizgremien ist indes nicht im Sinne der Mitarbeitenden.

Neu soll verlangt werden, dass die Führungsverantwortlichen nicht in einem dauerhaften Vertragsverhältnis zur Vorsorgeeinrichtung stehen dürfen. Sie müssten zudem dauernd beweisen, dass sie nicht eigennützig handeln, böswillig oder gar kriminell sind. Dabei haben sie bislang der schweizerischen beruflichen Vorsorge weltweit zu hohem Ansehen verholfen. Anstand, Loyalität und Integrität sind ständige Begleiter gewesen. Die Vorsorgeträger trotzten der Unbill und den Krisen der Finanzmärkte und hielten die Reputation der zweiten Säule auch in schwierigen Zeiten hoch.

Im BVG-System, das auf Vertrauen basiert, darf die Komplexität nicht überhandnehmen. Die aktuelle Regulierungsoffensive ist deshalb nicht zielführend. Mittlerweile übertrifft die Sorge um die Einhaltung des ohnehin schon komplexen Regelwerks bei weitem die Sorge um die eigentliche Vorsorge. Die verschärfte Regulierung schmälert systematisch die Ertragskraft des Vorsorgevermögens und treibt die Verwaltungs- und Kontrollkosten in schwindelerregende Höhe. Daneben muss eine wachsende Heerschar von Staatsdienern ausgehalten werden.

Kosten bereits transparent

Von der aufgegleisten Strukturreform werden weit mehr die Lebensversicherungsgesellschaften profitieren, deren bislang mangelhafte Transparenz die eigentliche Quelle ist für den mit der sogenannten Rentenklaudebatte erlittenen Vertrauensverlust des BVG-Systems. Die Absicht des Gesetzgebers, im Bereich Governance zur erneuten Vertrauensbildung beizutragen, ist darum anzuerkennen. Mit den angesagten Verordnungen zur Strukturreform schiesst der Regulator aber nicht nur am Ziel vorbei, sondern die berufliche Vorsorge endgültig ab. Bleibt zu hoffen, dass die Kommission des Nationalrats mit ihrer Initiative für eine Verschärfung des Versicherungsaufsichtsgesetzes Erfolg haben wird. Mit der Forderung von Detailinformationen der Kollektivlebensversicherer über Spar-, Risiko- und Kostenanteile der vereinnahmten Prämien sowie über die Zusammensetzung der Überschüsse könnte der Transparenzforderung endlich besser Nachachtung verschafft werden.

Dieser Verpflichtung müssen Pensionskassen schon lange nachkommen. Die Versicherten unabhängiger Pensionskassen wissen genau, wie hoch Verwaltungskosten und Ertrag sind und wie ihr Vorsorgefranken verwendet wird. Wenn die Versicherer auf den Pfad der Transparenz-Tugend zurückfinden, wird auch das Vertrauen der Menschen und der Kleinunternehmen in das Vorsorgesystem bald zurückkehren.

 

Herbert Brändli ist Betriebswirtschafter und Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte. Er ist Verwaltungsratspräsident und Gründer der B+B Vorsorge AG, welche sich zur Aufgabe gemacht hat, mehr Dynamik und Transparenz in die berufliche Vorsorge zu bringen und ihren Kunden eine fundierte Beratung sowie interessante Alternativen zu bieten. 

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