Lohnfortzahlung mit Krankentaggeldversicherung

Impressum: Autor ist unser Geschäftsführer, Herbert Brändli, 28. August 2001

 

Kranke Mitarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Arbeitgeber können dieses Risiko mittels Krankentaggeldversicherungen abdecken. Mitarbeiter zahlen dann die Hälfte der Prämien, sind dafür in der Regel auch besser geschützt, als durch die dienstzeitabhängigen gesetzlichen Minimalregelungen.

Seit einiger Zeit herrscht keine Freude sondern zunehmender Wildwuchs unter Krankentaggeldversicherungen, die von Krankenkassen und Versicherern vermarktet werden. Bei seiner Wahl ist für den Arbeitgeber oft die Höhe der Prämie entscheidend. Viel wichtiger ist aber ein genauer Vergleich des klein Geschriebenen. Sonst kann es passieren, dass kranken Versicherten nach einer Auflösung des Arbeitsvertrages die Leistung vorzeitig gestrichen wird. Dies ist beispielsweise bei Taggeldansprüchen nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) der Fall.

Hingegen sind Leistungsansprüche nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) auch nach Auflösung eines Arbeitsvertrags vollständig zu erbringen und Taggeldbezüger können innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Zahlungen entscheiden, ob sie in eine Einzelversicherung übertreten wollen.

Zahlreiche Versicherungsbedingungen (AVB) statuieren dagegen ein Übertrittsrecht innerhalb von 30 Tagen nach Arbeitsende, was zu groben Vorsorgelücken führen kann. Unter Umständen sind sogar die gesetzlichen Auflagen bezüglich Lohnanspruch bei Krankheit (OR) nicht mehr erfüllt. Jedenfalls lohnt sich eine genaue (Ab)Klärung der Versicherungsbedingungen.

Lesen Sie die «Packungsbeilage». Und falls dies ein Makler für Sie erledigt: Lassen Sie sich Rechtmässigkeit, Laufzeiten und Übertrittsrechte bestätigen, damit Sie und Ihre Mitarbeiter nicht plötzlich vorSORGLOS dastehen.

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