Geschröpfte Beitragszahler

Impressum: Dieser Artikel von Herbert Brändli, Geschäftsführer der B+B Vorsorge AG, ist erschienen als Pressemitteilung, 3Dec03

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Von allen Beiträgen, die in Pensionskassen fliessen, wird etwa ein Viertel für die Versicherung von Todesfall- und Invaliditätsrisiken verwendet. Die restlichen drei Viertel werden für Altersleistungen angehäuft. Die Versicherten erwerben davon Ansprüche in Form von Altersguthaben oder Deckungskapitalien. Sie werden jeweils beim Stellenwechsel auf die nächste Vorsorgeeinrichtung übertragen und schliesslich bei der Pensionierung in eine Rente umgewandelt. Das Wachstum der persönlichen Guthaben entscheidet über die spätere Höhe der Altersrente. Sie hängt einerseits von der Zuordnung der Beiträge auf die Alterskonti ab und wird anderseits durch die interne Verzinsung bestimmt.

Nachteilige Beitragsverwendungen

Vorsorgeeinrichtungen dürfen zufliessende Beiträge beliebig auf die individuellen Alterskonti verteilen. Häufig sind Beiträge und Gutschriften gleich hoch. In zahlreichen Kassen, vor allem den sogenannten Leistungsprimaten, weichen sie aber teilweise stark voneinander ab. Das führt zu Umverteilungen, die in der Regel jüngere Versicherte benachteiligen. Beispielsweise schreibt der Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe für alle Mitarbeiter Beiträge von 14 Prozent der versicherten Löhne vor. Die persönlichen Gutschriften bis zum Alter 35 betragen hingegen lediglich 7 Prozent. Weil die meisten Mitarbeiter ihre Branche wieder verlassen bevor sie 35 sind, verlieren sie wesentliche Teile ihrer Sparbeiträge. Die Pensionskassen erzielen damit grosse Mutationsgewinne. top ↑

Schwindender «dritter Beitragszahler»

Die interne Verzinsung der Altersguthaben gilt im Volksmund als «dritter Beitragszahler». Seine Bedeutung wird aus nachstehender Graphik ersichtlich, am Beispiel von BVG-Altersgutschriften (in Prozent des letzten Jahreslohnes).

Entwicklung des AGH

Je nach Zinsen, die dem Einzelnen gutgeschrieben werden, schwanken die Altersrenten zwischen knapp 30 und gut 85 Prozent des letzten vor der Pensionierung versicherten Lohns. – Altersguthaben und Umwandlungssätze für BVG-Minimalleistungen nach Erfahrungszahlen der Eidg. Versicherungskasse (EVK), unter Vorgabe von verschiedenen Zinssätzen und einer jährlichen Lohnerhöhung von zwei Prozent (Delta Lohn): top ↑

AGH

Legende: Altersguthaben (AGH) in Prozent vom zuletzt versicherten Jahreslohn
(*) bezogen auf den Jahreslohn bzw. Monatslohn (Rente) bei Pensionierung mit 65 Jahren;
(**) Umwandlungssatz top ↑

Die mögliche interne Verzinsung entspricht der Differenz von Erträgen und Kosten. Der dritte Beitragszahler wird somit geprägt von den Erträgen, die eine Pensionskasse erwirtschaftet und den Kosten, die ihre Verwaltung verursacht.

Mit einer vorsichtigen Reservenpolitik haben Pensionskassen Hochs und Tiefs der Börsen gemeistert und schwankende Erträge über die Zeit geglättet. Dank Geduld, Diversifikation und schrittweisem Investieren wurden Börsenverluste ausgeglichen. Mit einem günstigen Anlagemix wurden während den vergangenen 70 Jahren problemlos durchschnittliche Renditen über 6 Prozent erwirtschaftet. Die Ertragserwartungen lagen traditionell zwischen 6,5 und 7,5 Prozent Nach dem jüngsten Crash wurden die Renditeerwartungen nach unten korrigiert. Versicherungsgesellschaften geben vor, dass ihre Erträge langfristig kaum 2,25 Prozent erreichen werden und lehnen darum Garantien für eine Minimalverzinsung in dieser Höhe ab.

Gleichzeitig veranschlagen Versicherer für ihre Sammelstiftungen systembedingte Kosten, die 2,3 Prozent über denjenigen von unabhängigen, autonomen Stiftungen liegen. Umfragen zeigen, dass die Verwaltungskosten von zwei Drittel der Pensionskassen bis zu einem halben Prozent ihrer Vermögen betragen. Für viel Versicherte von Klein- und Mittelbetrieben geht die Rechnung der Versicherungssammelstiftungen nicht mehr auf. Wenn die Kosten ihrer Vorsorgeeinrichtung höher sind als die Erträge, würden sie ihren Vorsorgefranken besser verlochen und vor der Pensionierung wieder ausgraben. top ↑

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