Weshalb der Umwandlungssatz nicht generell gesenkt werden sollte

«Der (Schweizer) Bundesrat will einen tieferen Umwandlungssatz – nächster Schritt wohl schon 2009»

Impressum: Artikel von Herbert Brändli, Pensionskassenexperte, in der «Finanz und Wirtschaft» (FuW) Nr. 7, 28. Januar 2006

Bilder und Tabellen

  • Tabelle: Der Markt gibt mehr her als versicherungsmathematisch vorgegeben

Der Bundesrat will den Pensionskassen vorschreiben, wie sie die Altersguthaben der Versicherten in Renten umwandeln müssen. Gemäss der bis Ende April in Vernehmlassung gegebenen Vorlage soll in fünf Jahren für alle ein einheitlicher Umwandlungssatz von 6,4 Prozent gelten. Der Handlungsspielraum der Kassenwarte wird damit am falschen Ort eingeengt. Ihre Kunst besteht darin, die Rentenhöhe so zu bemessen, dass die Altersguthaben unter kassenspezifischen Bedingungen bis zum Ende der Rentenlaufzeit aufgebraucht werden.

Was die ertragsseitige Optimierung der Renten anbelangt, kämpfen die Pensionskassen mit unterschiedlichen Spiessen. Heute wissen wir, wie viel Ertrag Schweizer Obligationen und Aktien früher abgeworfen haben. Es ist auch bekannt, wie sich die Lebenserwartung der Rentner entwickelt hat. Damit lassen sich rückblickend die Umwandlungssätze berechnen, die ökonomisch möglich gewesen wären. Ein Vergleich dieser Umwandlungssätze mit den aktuariellen (versicherungsmathematischen) Vorgaben (vgl. Tabelle) stellt die Regulierungsbestrebungen der Landesregierung in Frage. top ↑

Der Markt gibt mehr her als versicherungsmathematisch vorgegeben:

Versicherungsmathematik

Legende:
UWS = Umwandlungssatz, L'erw. = Lebenserwartung,
(1) Anwartschaft der Witwe, (2) technischer Zinssatz
(3) Aktienanteil 30 Prozent, Obligationenanteil 70 Prozent
Quelle: B+B Vorsorge AG, CH-8803 Rüschlikon top ↑

Die Lebenserwartung der Rentenbezüger hat sich zwischen 1925 und 2005 verdoppelt. Sie liess die aktuariellen Umwandlungssätze um rund vier Zehntel sinken. Ausgehend von über 11 Prozent, liegen sie heute, je nach technischem Zins, zwischen 5,9 und 7,1 Prozent (je tiefer der technische Zins, desto grösser der Barwert künftiger Forderungen und desto niedriger der Umwandlungssatz). Diese Werte dienen dem Staat und den Experten als Ausgangslage für ihre Prognosen. Eine Langzeitstudie weist indessen höhere ökonomische Umwandlungssätze aus. Demnach wurden in der Vergangenheit die aktuariellen Umwandlungssätze durchweg zu niedrig angesetzt.

Durch Investition der Pensionskassengelder in Schweizer Obligationen waren die Rentenverpflichtungen zwar lange Zeit nicht abgesichert. Einen ausreichenden Ertrag zu erwirtschaften, ist auch heute wegen der niedrigen nominalen Obligationenrenditen wieder problematisch. Allerdings hätten die Pensionskassen währenddessen mit einer Aktienstrategie ein beträchtliches finanzielles Polster aufbauen können. Ein Aktienmix hat über die letzten achtzig Jahre jährlich 4 Prozent mehr abgeworfen als Obligationen. Dies hätte im Mittel einen Umwandlungssatz von 10,6 Prozent zugelassen.

Auch mit einem Aktienanteil von 30 Prozent wurde über die letzten achtzig Jahre, nach Abzug der Verwaltungskosten, ein ansehnlicher Nettoertrag von durchschnittlich 5,6 Prozent erzielt. Der zugehörige ökonomische Umwandlungssatz belief sich auf 9,7 Prozent. Er lag nach der Weltwirtschaftskrise in den Dreissigerjahren konstant über den aktuariellen Vorgaben. top ↑

Die Nachkalkulation widerlegt die Unkenrufe, wonach die heutigen Rentenbezüger von den aktiven Versicherten subventioniert werden. Mit den Vermögen der Rentner konnte auch mit einer konservativen Anlagestrategie ein namhafter Ertragsüberschuss erarbeitet werden. Umverteilung wurde nie zu Gunsten der Rentner beobachtet, nur umgekehrt. Denn den Aktiven wurden Beitragspausen und Zusatzleistungen finanziert.

Trotz der unwidersprochenen Renditevorteile halten die Pensionskassen nur widerwillig Aktien. Sie fürchten die Schwankungsrisiken und volatilitätsbedingte, temporäre Buchverluste. Das Verlustrisiko nimmt aber mit zunehmender Haltedauer progressiv ab. So ist mit der Lebenserwartung der Versicherten auch die Risikofähigkeit der Pensionskassen gestiegen.

Die mittlere Laufzeit der Renten von ursprünglich elf Jahren ist bei 21 Jahren angelangt und hat 1950 die Marke von 14 Jahren überschritten. Ab dieser minimalen Haltedauer mussten mit Schweizer Aktienportfolios nie Verluste realisiert werden. Ein grösserer Aktienanteil wäre meist gerechtfertigt und würde die ökonomischen Umwandlungssätze weiter erhöhen.

Solange und soweit die ökonomischen über den aktuariellen Umwandlungssätzen liegen, legen Pensionskassen mehr Mittel zurück, als notwendig wäre. Mit der Bildung von stillen Reserven schützen sie ihre Versicherten nicht vor Vermögensverlusten. Reserven bieten keine Sicherheit in der Vermögensverwaltung. Sie dienen lediglich der Überbrückung und Kaschierung schlechter Anlageergebnisse. Den heutigen Rentnern (Destinatären) werden aber Leistungen vorenthalten und ihre Vermögen für spätere Generationen gehortet. Gesteuert wird diese zeitliche Umverteilung über den Deckungsgrad. Er sinkt mit gleich bleibendem Risiko, wenn der technische Zins reduziert wird. In den Augen der Laien verlieren damit Pensionskassen, trotz objektiv unveränderter Leistungsfähigkeit, an Kreditwürdigkeit.

Die Herabsetzung der Kalkulationszinsen bewirkt, dass Teilnehmer im Risiko-Check-up des Finanzberaters Complementa unversehens aus dem Bereich der sehr risikofähigen ins Quartil der notleidenden Vorsorgeeinrichtungen rutschen. Statt vorher mögliche Rentenerhöhungen zu genehmigen, wird die Aufsichtsbehörde dann umgehend eine Sanierung verlangen. Die Anlageberater werden den Abbau der einjährigen Risiken diktieren, den Verkauf von Aktien fordern und so, ohne wirtschaftlich relevanten Anlass, im Vorsorgewesen die Ertragsspirale nach unten in Gang setzen. top ↑

Doppelt bestraft werden die Pensionskassen, die ihre Altersvorsorge in Versicherungen investiert haben. Versicherungsgesellschaften sind von Gesetzes wegen auf eine einjährige Anlagedauer fixiert. Sie müssen rigide Rechnungslegungsvorschriften befolgen und können die temporären Schwankungen der Aktien zeitlich nicht aushalten. Deswegen wurden nach dem Kurseinbruch im Jahr 2001 riesige Vorsorgevermögen vernichtet.

Die Versicherer haben die zu Höchstpreisen aufgebauten Aktienportfolios zu tiefsten Kursen veräussert und durch Obligationen und Staatspapiere substituiert. Ihr prozyklisches Verhalten hat die Performance nachhaltig geschädigt. Das Ausbleiben von Ertrag und karge Ertragsaussichten liessen ihre technischen Zinsen gezwungenermassen fallen. Dadurch hat sich ihr Reservebedarf massiv erhöht. Er muss nun über Zusatzbeiträge von Grund auf neu aufgebaut werden, ein an sich sehr risikoreiches Unterfangen für Pensionskassen, weil in Versicherungen die Grenzen zwischen dem Eigentum der Versicherten und dem der Aktionäre nach wie vor äusserst durchlässig sind. top ↑

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