Die Senkung des Umwandlungssatzes bei Pensionskassen – «Rentenklau» oder notwendige Sicherungsmassnahme?

Impressum: 1. SKO-AirportTalk: Montag, 22. Juni 2009, 1700 - 2000 Uhr, Flughafen Zürich, Radisson SAS Hotel. Schweizer Kader-Organisation (Version 2 vom 27.4. 2009)

Im Dezember 2008 hat das Parlament beschlossen, den Umwandlungssatz der BVG-Renten zu senken; von 6,8% auf 6,4%. Die Mindestleistungen aus der beruflichen Vorsorge würden damit nach zwei Senkungen des Umwandlungssatzes mehr als 10 Prozent unter dem Versprechen an das Volk bei der Einführung des BVG im Jahre 1985 liegen. Verschiedene Organisationen haben gegen die neue Regelung, die ab 2015 gelten würde, das Referendum mit mehr als 200‘000 Unterschriften ergriffen.

Die Befürworter, Lebensversicherer, viele Pensionskassen, die Kammer der Pensionskassenexperten und der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP weisen darauf hin, dass die steigende Bezugsdauer der Renten - die höhere Lebenserwartung – und die Entwicklung der Finanzmärkte eine Senkung des Umwandlungssatzes unabdingbar machen. Der aktuelle Satz sei überhöht und habe eine ungerechtfertigte und systemfremde Quersubventionierung der Rentenbezüger zulasten der aktiv versicherten Personen zur Folge.
Die Lebensversicherer wehren sich gegen den Vorwurf der überhöhten Gewinne. Da die Versicherer keine Unterdeckung aufweisen dürfen und die Renten also lebenslänglich garantiert sind, könne diese Verpflichtungen nur mit konservativen Kapitalanlagen mit entsprechend tieferen Renditen garantiert werden.

Die Gegner betonen, dass eine Rentenkürzung um mehr als 10 Prozent wirtschaftlich nicht begründet ist und sozialpolitisch nicht akzeptiert werden kann. Das Parlament habe vor dem Druck der Lebensversicherer kapituliert. Mit überhöhten Kosten, garantierten Zinsen und einer Gewinnbeteiligung am Umsatz – nicht am Gewinn – sicherten sich die Versicherungsgesellschaften Eigenkapitalrenditen bis zu 40 Prozent und dies praktisch ohne Risiko. So seien die Versicherten 2007 um satte 540 Millionen Franken betrogen worden. Zudem sei die Tätigkeit von profitorientierten Firmen in einer Sozialversicherung grundsätzlich ein Problem. So machen die Gesellschaften ihren politischen Einfluss geltend, um die 2. Säule – die Pensionskassen – zu schwächen um das eigene Geschäft der 3. Säule zu verbessern.

Der Abstimmungskampf Ende Jahr verspricht lebhaft und engagiert zu werden. Die SKO will ihren Mitgliedern und Interessierten eine Entscheidungshilfe für die Referendumsvorlage bieten.

Nach einem Inputreferat von Anton Streit, Vizedirektor Bundesamt für Sozialversicherung BSV, Bern diskutieren unter der Leitung von Jürg Brechbühl, Partner allea AG, Zürich Fachleute der 2. Säule die wissen, worum es geht.

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