«Schwankungsreserven sind eine Fiktion des Regulators»
Impressum: Interview von Urs Aeberli mit Herbert Brändli (Details) – Vorsorge-Guide 2011, Seite 38, Beilage zu Schweizer Versicherung und Schweizer Bank vom 1. Oktober 2011
Ohne hohe Rendite haben Pensionskassen keine Existenzberechtigung neben der AHV, so die Überzeugung von Herbert Brändli. Daher setzt der Stiftungsratspräsident der Vorsorgeeinrichtung Profond auf hohe Aktienquoten - und dies mit einer Konsequenz, die den Querdenker bei den Regulatoren regelmässig anecken lässt.
Die Sammelstiftung Profond erreichte nach zwei schwierigen Jahren Anfang 2011 wieder 100 Prozent Deckungsgrad. Die Folgen der Finanzkrise scheinen damit überwunden zu sein. Was für Lehren ziehen Sie?
Herbert Brändli: Wir gerieten tatsächlich 2009 und 2010, ebenso wie übrigens schon 2002, in eine Unterdeckung. Aber für mich ist der hohe Stellenwert zu relativieren, der dem Deckungsgrad von Politik, Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit beigemessen wird. Es kommt nicht auf die Betrachtung eines willkürlich gewählten Zeitpunkts an, sondern auf die langfristige Entwicklung. Dabei unterscheide ich zwischen langfristigem strukturellem Gleichgewicht von Beiträgen, Erträgen, Kosten und Leistungen sowie kurzfristigen Marktschwankungen. Letztere sind nicht relevant für die Frage, ob eine Pensionskasse gesund ist oder nicht. Aber in diesen Phasen gilt es natürlich, die Versicherten bei kollektiven Austritten gegen Verluste gegenüber den reglementarischen Ansprüchen zu schützen.
Ist das unter den geltenden Rahmenbedingungen möglich?
Nur bedingt, leider. Während unserer Unterdeckungsphase ging z.B. ein bei uns angeschlossenes Unternehmen mit 300 Beschäftigten Konkurs. Mit einigem Aufwand gelang es, diese Personen so lange bei uns versichert zu behalten, bis wir wieder einen 100-prozentigen Deckungsgrad erreicht hatten. Bei solchen Lösungsansätzen ist immer das Risiko da, dass die Aufsichtsbehörde im Nachhinein Einsprache erheben wird.
Wollen Sie daher die Stiftung nach Schwyz zügeln, weil Sie sich dort kooperativere Behörden erhoffen als im Kanton Zürich?
Tatsächlich erwarte ich mit dem Wechsel des Kantons eine beträchtliche Effizienzsteigerung. Wenn uns von Behördenseite immer wieder Knüppel zwischen die Beine geworfen werden, schlägt sich das unmittelbar in den Kosten nieder und benachteiligt unsere Versicherten. So mussten wir z.B. allein eine Viertelmillion Anwaltskosten für eine Verfügung aufwenden, die schliesslich von der Aufsichtsbehörde wieder zurückgezogen wurde. Ein zweiter Grund für die Sitzverlegung ist, dass die steuerliche Behandlung der Vorsorgeeinrichtungen und ihrer Versicherten kantonal sehr unterschiedlich geregelt ist. Mit dem Domizilwechsel nach Schwyz könnten wir unsere Versicherten gesamthaft besserstellen.
Wie weit sind Sie mit dem Umzug?
Der Stiftungsrat hat ihn beschlossen. Aber die Zürcher Aufsichtsbehörde hat umgehend ihr Veto eingelegt: Zuerst müssten «Pendenzen» - sprich hängige Verfahren abgearbeitet sein. Wir werden hier eine einklagbare Verfügung erwirken und auf dem Rechtsweg unser Recht auf freie Sitzwahl erstreiten.
Bis zu einem rechtskräftigen Urteil können Jahre verstreichen.
Ja, und ein solches Verfahren wird mit massiven Kosten verbunden sein. Vor solchen juristischen Auseinandersetzungen gibt es daher jeweils lebhafte Diskussionen im Stiftungsrat darüber, ob wir im Namen der Versicherten aktiv werden wollen. In diesem Fall jedoch herrscht Einigkeit, dass ein solches Verfahren zu starten ist.
Sie rechnen unverändert mit 7,2 Prozent Rentenumwandlungssatz - das erfordert eine Minimalrendite von 4,5 Prozent. Ist das aber noch realistisch? Haben wir uns nicht auf tiefere Erträge einzustellen, weil der jahrzehntelange Zinssenkungszyklus endet und die Schuldenkrise die langfristigen Wachstumsaussichten der Industrieländer dämpft?
Seit 1900 betrugen die Durchschnittserträge für Aktien 8,6 Prozent und für Obligationen 1,7 Prozent. Wir erwarten zwar global eine Phase mit tieferen Erträgen, die die langfristigen Erfahrungszahlen nach unten bewegen werden, aber mit unseren Anlagen erreichen wir nicht nur die Industrieländer, sondern Werkplätze auf der ganzen Welt, wo zum Teil noch ein sehr gesundes Wachstum herrscht. Daher erachte ich eine Minimalrendite von 4,5 Prozent weiterhin als realistisch - und auch als dringend nötig. Gelingt es den Pensionskassen nämlich nicht, deutlich mehr als den Realzins zu erwirtschaften, hat die berufliche Vorsorge mit dem Kapitaldeckungsverfahren keine Existenzberechtigung mehr gegenüber der AHV mit ihrem Umlageverfahren.
Hohe Aktienquoten erfordern, dass man Verluste aussitzen kann. Aber Pensionskassen mit hohen Aktienengagements müssen alle fünf bis sieben Jahre nach einem Crash saniert werden.
Pensionskassen müssen Mittel und Wege finden, um Dellen zu überbrücken. Das muss nicht zwingend in einer Änderung der Anlagepolitik bestehen. Profond hat stattdessen die Verzinsung der Altersguthaben von 4 Prozent vor der Finanzkrise auf 2 Prozent zurückgenommen. Zudem haben wir unsere Liquidität geschont, indem wir Vorbezüge für die Wohneigentumsfinanzierung eingeschränkt haben.
Wäre es für Profond nicht bequemer, zuerst ein möglichst grosses Risikopolster von z.B. 120 Prozent Deckungsgrad aufzubauen, um Aktienmarktschwankungen auszusitzen?
Schwankungsreserven sind eine Fiktion des Regulators! Sie entspringen einem eingeengten Blick jeweils auf Ende Jahr und dem Umstand, dass bei einem Stellenwechsel Vorsorgegelder sinnlos zwischen den Pensionskassen herumgejagt werden. Dabei liegen die Gelder 40 bis 60 Jahre lang in der beruflichen Vorsorge, sodass vorübergehende Börsenschwankungen langfristig ausgesessen werden könnten, ohne dass Risikopuffer nötig sind. Ausserdem liegen solche gar nicht im Interesse der Versicherten.
Warum nicht?
Bei einem Deckungsgrad von über 100 Prozent sind jene benachteiligt, die die Kasse verlassen, denn diese erhalten nur 100 Prozent ihrer Freizügigkeit. Umgekehrt: Bei einem Deckungsgrad von unter 100 Prozent sind jene benachteiligt, die in der Kasse bleiben, während Einzelaustritte 100 Prozent ihrer Freizügigkeitsleistungen mitnehmen können und sich somit nicht an Sanierungsmassnahmen beteiligen müssen. Die Aufgabe des Stiftungsrats besteht also darin, grosse Schwankungen des Deckungsgrads zu glätten.
Müssen Sie daher verstärkt auf Immobilien statt auf Aktien setzen, weil Immobilien weniger stark schwanken, aber doch eine ansprechende Rendite liefern?
Sowohl Immobilien als auch Aktien sind für mich Grundpfeiler im Portfolio. Daher beinhaltet unsere strategische Asset Allocation neben 50 Prozent Aktien eine hohe, 25-prozentige Immobilienquote. Aber wir haben Probleme, diesen Anteil auszuschöpfen und im erforderlichen Umfang geeignete Objekte zu finden. Obligationen brauchen wir daneben als taktische Instrumente, um die Erträge zu glätten.
Und was halten Sie von Hedge Funds, um die Erträge zu glätten?
Sie sind «des Teufels»! Der Versuch einer Absicherung von Anlagestrategien gegen temporäre Schwankungen mit anderen, extrem teuren und intransparenten Anlagestrategien ist geradezu pervers. Dass die Pensionskassen bis zu 15 Prozent ihrer Vermögen in Hedge Funds investieren dürfen, ist politisch motiviert: Man will diese Industrie auf dem Schweizer Finanzplatz fördern. Mit Hedge Funds fliesst bei stark erhöhtem Gegenparteienrisiko der grösste Teil des Ertragspotenzials an die Manager ab - wie bei Vollversicherungsmodellen. Für mich sind Versicherungen eine Art Hedge Funds: Sie verkörpern eine intransparente, teure Anlagestrategie mit langer Bindungsdauer und hohem Gegenparteienrisiko.
Von wegen Gegenparteirisiko: Noch ist keine Versicherung Konkurs gegangen.
Aber nur, weil Bundesrätin Ruth Metzler 2002 zugunsten der Versicherer eingegriffen und die Mindestverzinsung gesenkt hat! Hätte sie das nicht getan, hätten wohl von den drei damaligen grossen BVG-Versicherern Swiss Life, Zürich und Winterthur die ersten beiden das Handtuch geworfen, und nur Letztere hätte dank der Credit Suisse im Rücken etwas weniger Probleme gehabt. Wir haben hier also eine Form von Staatshaftung.
Sie kritisieren auch immer wieder die Kosten der beruflichen Vorsorge. Wie gross ist hier das Einsparungspotenzial?
Die Kosten der internen Organisation betragen 0,01 bis 5 Prozent des Anlagevermögens. Davon betrifft ein vergleichsweise hoher Anteil fixe Kosten, sodass kleinere Pensionskassen benachteiligt sind - dieser Kostendruck ist auch ein wesentlicher Grund für die Konsolidierung in der beruflichen Vorsorge. Als grosse Kasse kann Profond die internen Kosten besser tragen. Gleichzeitig haben wir auch eine grössere Verhandlungsmacht gegenüber den Banken. So konnte Profond im Zuge der Finanzkrise die Vermögensverwaltungskosten durch Aushandlung neuer Verträge um mindestens einen Drittel senken.
Andererseits wirkt die BVG-Strukturreform wieder kostentreibend.
Die Schätzungen bewegen sich je nach Grösse der betroffenen Vorsorgeeinrichtung zwischen 100 und 300 Franken pro Jahr und Versicherten. Für einen typischen KMU-Betrieb mit 300 Versicherten errechnet Pensionskassen-Experte Martin Wechsler rund 1-10 Franken Mehrkosten. Allerdings sprechen wir hier nur von der Spitze des Eisbergs; viel teurer werden Pensionskassen die falschen Risikokonzeptionen und Anlagestrategien zu stehen kommen, die als Konsequenz der verordneten Kompetenzbeschränkungen umgesetzt werden. Der eingeläutete Trend zu risikolosen Erträgen bzw. ertragslosen Risiken beraubt die 2. Säule ihres Fundaments.
Sehen Sie auch positive Punkte der BVG-Strukturreform?
Nun, die Stossrichtung des Gesetzes, mit mehr Transparenz die Reputation der 2. Säule zu heben, ist sicher zu begrüssen. Aber die nachgereichten Verordnungen sind kontraproduktiv und schiessen weit übers Ziel hinaus. Nehmen Sie das Beispiel, dass künftig nur noch Vermögensverwalter im BVG-Geschäft tätig sein sollen, die der Finma-Aufsicht unterstellt sind. Wir haben Geschäftsbeziehungen mit vielen Vermögensverwaltern, die keinen Effektenhändlerstatus haben, und müssten all diese Verträge per Jahresende beenden. Die BVG-Strukturreform spricht faktisch ein Berufsverbot über zahlreiche Vermögensverwalter aus, weil die Finma die Beaufsichtigung dieser Vermögensverwalter ablehnt. Eine Beschränkung auf Finma-beaufsichtigte Institute bedeutet also höhere Regulierungskosten oder, wenn wir künftig Banken statt Vermögensverwalter wählen, einen Transparenzverlust, weil die Banken Retrozessionen nicht ausweisen wollen.
Ein weiterer Kritikpunkt, den Sie an der beruflichen Vorsorge oft vorbringen, ist der gesetzlich vorgeschriebene Rentenumwandlungssatz.
Ich hätte nichts dagegen, wenn der Gesetzgeber beim Umwandlungssatz lediglich Mindestanforderungen formulieren würde. Aber die fixen Vorgaben tragen den Besonderheiten der einzelnen Pensionskassen keine Rechnung, fallen doch die Lebenserwartung pro Berufsgruppe oder auch die Erträge je nach Kasse unterschiedlich aus. Diese Unterschiede sind entscheidend, weil der Umwandlungssatz sowohl von der Lebenserwartung als auch von den Kapitalerträgen abhängt. So kann die seit Jahrzehnten beobachtete Zunahme der Lebenserwartung bereits mit einem Viertelprozent Mehrertrag wettgemacht werden.
Wenn das der Fall ist: Warum ist der Marktanteil autonomer Sammelstiftungen wie Profond mit hohen Aktienquoten nicht grösser? Ist schlicht die Nachfrage zu klein, weil viele KMU-Betriebe die nötige Risikofreude nicht mitbringen?
Profond versteht sich als Solidargemeinschaft und ist nur dem Wohl der Versicherten verpflichtet. Dieses Geschäftsmodell prägte lange Zeit die 2. Säule und machte sie stark. Zahlreiche unabhängige Sammelstiftungen handeln immer noch danach. Leider wurde das tragfähige Vorzeigemodell politisch ruiniert, indem für öffentlichrechtliche Einrichtungen und für Anbieter von Vollversicherungsmodellen andere Aufsichtsbehörden eingerichtet wurden, die über ihre eigenen Interessen wachen.
Profond feiert 201 1 ihr 20-jähriges Bestehen. Was erwarten Sie anlässlich des 25-Jahr-Jubiläums?
Ich erwarte einen zunehmenden Konzentrationsprozess unter den Vorsorgeeinrichtungen, weil kleinere Stiftungen die Bürde der Regulierung nicht mehr tragen können. Profond verzeichnete immer vergleichsweise viele Neuabschlüsse; sie wird sich weiterhin - unabhängig von partiellen Deckungsgraden und Druckversuchen der Aufsichtsbehörde - nur für hohe und gerechte Leistungen zugunsten der Versicherten einsetzen. Wer das akzeptiert, ist willkommen.
Der studierte Betriebsökonom Herbert Brändli wechselte 1983 als Quereinsteiger ins Versicherungsgeschäft; zunächst arbeitete er für die Genfer Versicherung, später für den Industriemakler Jauch & Hübener. Nachdem er das Diplom als Pensionskassen-Experte erworben hatte, machte sich Brändli 1990 mit der Gründung der eigenen Beratungsfirma B+B Vorsorge selbstständig und baute parallel ab 1991 die Profond-Sammelstiftung für KMU-Betriebe auf, die mittlerweile über 30000 Erwerbstätige versichert.
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